Ehrenkodex – Tattoo – Polizeibewerber abgelehnt
Er wollte Polizist werden und wurde wegen seinem Ehrenkodex – Tattoo abgelehnt – ein Polizeibewerber klagte vor Gericht und verlor.
Ein Tattoo mit den Worten “Loyalty, Honor, Respect, Family“ über den gesamten Rücken. Das lässt den zukünftigen Dienstherrn an der charakterlichen Eignung eines Polizeibewerbers zweifeln. Zurecht – so hat es das VG Trier entschieden. Damit hat es das Land bestätigt, welches einen Polizeibewerber abgelehnt hatte.
Tattoo: Loyalty, Honor, Respect, Family
Die Tätowierung geht über den ganzen Rücken. In der Schriftart “Old English” gestochenen stehen da die Worte “Loyalty, Honor, Respect, Family”.
Offensichtlich zuviel für das Land Rheinland-Pfalz und auch das Gericht. Das Land darf den Polizeibewerber ablehnen. So entschied es das Verwaltungsgericht (VG) Trier (Beschl. v. 27.09.2022, Az. 7 L 2837/22.TR).
Der großflächig tätowierte hatte sich in Rheinland-Pfalz für den gehobenen Polizeidienst beworben. Das Land lehnte die Einstellung ab. Das Tattoo vermittelt in der entsprechenden Schriftart aus Sicht des Landes den Gesamteindruck eines “Ehrenkodex”.
Jener “Kodex” reiche dabei über den Bedeutungsgehalt der einzelnen Begriffe hinaus. Das sei mit den Werten einer “modernen Bürgerpolizei” nicht vereinbar.
Der Mann war jedoch der Meinung, dass sei willkürlich. Die Tätowierung würde seiner Ansicht nach nicht gegen eine Einstellung im Polizeidienst sprechen.
Vor dem VG Trier lehnte die 7. Kammer den Antrag des Mannes nun jedoch ab. Er hätte keinen Anspruch auf Einstellung in den gehobenen Polizeidienst.
Aus Sicht des Gerichtes wurde seine Einstellung zu Recht abgelehnt. Die ensptrechende charakterliche Eignung des Mannes hätte das Land plausibel, willkürfrei und ohne sachwidrige Erwägungen dargelegt.
Außerdem habe der Mann auch keine plausible Erklärung zu den Beweggründen des Tattoos dargebracht. So steht es auch in der Presse.
Für einen unbefangenen Betrachter lege das Tattoo viel mehr nahe, dass diese Werte für den Mann eine besondere Bedeutung hätten. Der Mann vertrete ein “archaisches und überkommenes Wertesystem. In diesem würde der Loyalität zu einer bestimmten Person oder Personengruppe und der Aufrechterhaltung einer wie auch immer gearteten ‘Ehre’ eine übersteigerte Bedeutung zukommen”, so das Gericht.
Der Mann kann jetzt noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einlegen – ob mit oder ohne Tattoo.