Die Polizei in Bayern lockert Tattoo-Regelungen für Bewerber

Am 04.01. diesen Jahres berichteten wir darüber, dass ein Polizist aus Bayern nach fast 10 Jahren Rechtsstreit seinen Unterarm tätowieren lassen durfte. Das Innenministerium erteilte für diesen Fall nach jahrelangem juristischen Tauziehen eine Sondergenehmigung. Nun ist es generell soweit: Die Polizei Bayern lockert Tattoo-Regelungen für Bewerber und Beamte! Die Süddeutsche Zeitung berichtete vor kurzem darüber.

Sondergenehmigung ist nun die Regel

Ende Januar erschienen neue Regularien, die das Tragen von Tätowierungen an den Unterarmen u.a. bei Polizisten generell dulden. Das Ministerium ließ über seinen Sprecher verlauten, dass Tattoos nun in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind. Im Dienst müssen Tätowierungen auch weiterhin verdeckt werden. Sei es durch lange Ärmel oder aber durch “hautfarbenen Ersatz”. Dass es auch hierzulande im Sommer an manchen Tagen etwas wärmer sein kann, sollte bei der Berufs- und Motivwahl auch weiterhin bedacht werden.

Neue Regularien sind kein Freifahrtschein

Auch wenn mit der Änderung der Regelungen der Freistaat etwas die Zügel lockert: Ein generelles “Go!” für Tätowierungen aller Art und an allen Stellen ist das nicht! Bislang war die Grenze für Tattoos beim Sommerhemd der Polizei in Bayern gelegen. Nun ist das lange Diensthemd das Maß aller bunten Dinge. Handtattoos sind weiterhin bei der Polizei tabu. Dasselbe gilt für Gesichtstattoos und den Kopf. Bei Halstattoos ist der Hemdkragen der Sommerdienstkleidung die absolute Grenze.

(Mit-)Entscheidend ist auch die Motivwahl

Ein “Aloha!”-Schriftzug stellt als Motiv – gerichtlich bestätigt! – kein Problem dar. Bestimmte Motive bleiben den Bewerbern jedoch weiterhin vorenthalten. Politische Statements können bei der Einstellung weiterhin kritisch bewertet werden. Ebenso sind Tattoos, die eine Zugehörigkeit zu vielen Randgruppen demonstrieren, oftmals ein Ausschlusskriterium. So hat es beispielsweise einen Bewerber erwischt, der sich ein Mafiatattoo stechen ließ. Im konkreten Fall ging es um einen “Omerta“-Schriftzug.

Der richtige Umgang damit im Tattoostudio

Polizei in Bayern lockert Tattoo-Regelungen: Die Entscheidung des Innenministeriums ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch haben wir als Tätowierer auch in München weiterhin eine große Verantwortung unseren Kunden gegenüber. Tätowierungen an sichtbaren Stellen wie z.B. Hals, Händen und Gesicht sind für uns auch weiterhin etwas Besonderes und sollten unserer Meinung nach gut überlegt sein. Aus der Zeit, als wir bei uns im Tempel München Tattoostudio auch Tattooentfernung mittels Laser anboten wissen wir, dass “vorschnelle” Tattoo-Entscheidungen gelegentlich mit späteren Berufswünschen kollidieren. Daher werden wir auch in Zukunft in unsere Tattooberatungen einfließen lassen, wenn wir Fragen oder Bedenken haben. Bitte nicht übel nehmen: Wir sind manchmal etwas altmodisch und übervorsichtig – und gehen schon einige Jahre stark tätowiert durchs Leben. 😉