Hobby-Tattoo geht doppelt schief
Dass Hobby-Tattoos zuhause nicht immer die besten Ideen sind (vorsichtig ausgedrückt) ist gemeinhin bekannt. In diesem Artikel jedoch geht ein Hobby-Tattoo gleich doppelt in die Hose und landet vor Gericht, wie Beck-Aktuell berichtet.
ACAB oder doch ABAC?
Der Beklagte wollte sich von einem privaten Hobby-Tätowierer seine Ansichten zur Polizei auf die Hand stechen lassen. In Form des allgemein bekannten Zahlencodes “1312” für die Parole “ACAB” (“All Cops Are Bastards”). Nach vollendetem Werk, über dessen Qualität uns nichts bekannt ist, staunte der “Kunde” nicht schlecht, als auf seinen Fingern die Zahlen “1213” prangten. Der “Tattookünstler” hat die Ziffern vertauscht, und auch dem Kunden war das scheinbar nicht vorher oder währenddessen aufgefallen.
Die Revanche für ein verpfuschtes Tattoo: Auge um Auge.
Als Rache für sein verpfuschtes Tattoo nahm der Betroffene die Tattoomaschine und verpasste dem “Künstler” ein Tattoo auf die Stirn: Nun steht in 1,5 x 4,5 cm großen krakeligen Lettern das Wort “FUCK” auf seiner Stirn. Das Ganze geschah aber nicht einvernehmlich. Das Opfer schämt sich furchtbar dafür und hat sich die Haare darüber wachsen lassen, weil es nicht das Geld für eine Lasertherapie hat.
Das Hobbytattoo und seine Folgen landen vor Gericht
Was zunächst wie eine Folge von Jers Mobs grandiosem Tattoo-Satire-TikTok-Kanal klingt, ist letztlich gar nicht zum Lachen: Die Details vom Gerichtsprozess und der folgenden Berufung führen wir hier gar nicht unnötig lang aus. Das LG hat die Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft und hat die schwere Körperverletzung einkassiert. Der BGH wiederum kassierte das Urteil ein und entschied auf Schwere Körperverletzung. Das Tattoo auf der Stirn sei “dauerhaft entstellend und irreversibel, daran ändert auch die Tatsache nichts dass der Geschädigte Haare darüber wachsen lassen könne”.
Eine langjährige Haftstrafe steht im Raum
Der Senat gab den Fall an das LG zurück, der den Fall erneut verhandeln muss. Im Falle einer Verurteilung drohen mindestens 3 Jahre Gefängnis.
