Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoo- und Piercingstudio
„Tempel“ anzufertigenden Tätowierungen und Piercings unabhängig von der jeweils
ausführenden Person.

2. Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung
oder die Anbringung eines Piercings entstehen im Falle der bei dem Studio selbständig
Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer persönlich und
dem Kunden.

3. Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert.
Einfache Piercings werden bei Jugendlichen lediglich zwischen Vollendung des 14. und
des 18. Lebensjahrs vorgenommen und dies nur, wenn bei Vertragsschluss und
Durchführung wenigstens eine erziehungsberechtigte Person zugegen ist und sämtliche
Sorgeberechtigten schriftlich ihre Zustimmung erklärt haben. Der Nachweis der
Elternschaft bzw. Sorgeberechtigung ist durch Vorlage geeigneter Ausweisdokumente
zu führen. Gleiches gilt für das Alter des Kunden.

4. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Terminkaution. Die Terminkaution dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur
Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist an den Kunden nur
zurückzuzahlen, wenn entweder
• eine Terminabsage durch den Kunden spätestens zwei (2) Arbeitstage vor der
Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
• eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von
Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
• der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat
Eine Rückerstattung der Terminkaution ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung
begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde.
Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde
keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung
der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers.

Die Terminkaution wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung
verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Terminkaution mit
dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht
zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins.
Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die
Rückzahlung der geleisteten Terminkaution.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so
steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht
nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart,
welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
Von den vorstehenden Regelungen wird die Vorschrift des § 648 Satz 2 BGB nicht
berührt. Ein unangekündigtes Nichterscheinen zum Termin wird in aller Regel als
Kündigung des Vertrags zu werten sein.
Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wird.

5. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich
bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung
oder des Piercings entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
• Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
• Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die
Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
• Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
• Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung / eines Piercings
ausschließen oder wesentlich erschweren,
• Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige
Tätowiermittel,
• ein für den Tätowierer /Piercer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
• ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine
Körperverletzung entgegensteht.
• Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
• anatomisch bedingte Undurchführbarkeit des gewünschten Piercings.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die
erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben.
Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in
diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor,
welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als
Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

6. Soweit es sich bei einer Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht
wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von
Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden
Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht
vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die
Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-
Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.

7. Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer
Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung
nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für
unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe,
Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung
laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung
übernommen werden.

8. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird
keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden
Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der
eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte
Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

9. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende
Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung,
Abstoßung eines Piercings etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten
durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich
an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten
Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen
Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich
versierten Arzt aufzusuchen.

10. Für Komplikationen bei Tätowierungen oder Peircings, welche außerhalb unserer
Beherrschbarkeit liegen (z.B. im Falle einer Tätowierung Pigmentmigrationen –
sogenannte Blowouts – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit,
allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen
auf eine Tätowierfarbe oder Piercingschmuck, usw.) können wir keine Haftung
übernehmen.

11. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung
kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen,
wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach
der Durchführung des Termins haben. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine
entgeltlich.

12. Der Kunde gewährt dem Tätowierer/Piercer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich,
sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht
an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.

13. Aus hygienischen Gründen wird erworbener Piercingschmuck – außer in Fällen der
Gewährleistung – nicht umgetauscht.

14. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils
gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch
stehen.