Die Tätowiererin Kat von D ist aktuell vor Gericht wegen einem Tattoo – der Vorwurf: Copyrightverletzung durch Realistic – Tattoo
Kat Von D (richtiger Name: Katherine von Drachenberg) ist eine Tätowiererin. Sie wurde vor allem bekannt durch die Fernsehserien „Miami Ink“ und „LA Ink“.
Im Jahr 2024 hat sie fast 10 Millionen Follower auf Instagram. Aktuell steht sie allerdings vor Gericht. Der Vorwurf: Copyright-Verletzung durch ein Realistic-Tattoo.
Konkret geht es um ein Tattoo, das Kat Von D im Jahr 2017 tätowiert hat. Das Tattoomotiv ist ein Porträt des legendären Jazzmusikers Miles Davis. Als Vorlage diente ein Foto, welches 1989 von Jeffrey Sedlik aufgenommen wurde.
Der Vorwurf: Nachbildung eines urheberrechtlich geschützten Fotos ohne Vergütung
Sedlik bringt nur vor, dass Von D sein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne angemessene Vergütung bzw. Entschädigung nachgebildet hat.
Der Fall hat das Potential, die Tattoo-Szene nachhaltig zu verändern. Sollte Sedlik Recht bekommen, haben zukünftig vor allem Tätowierer von fotorealistischen Motiven ein Problem. Bei fotorealistischen Tattoos werden nahezu immer Bilder aus dem Internet oder aus Bildbänden verwendet.
Im aktuellen Prozess argumentiert der Anwalt von Kat von D, dass das Tattoo nur von Sedliks Foto inspiriert war und nicht identisch kopiert wurde.
Das Tattoo hätte Unterschiede in der Position und Form der Schatten, des Lichteinfalls, der Frisur und der Gestaltung der Augen. Die Tätowiererin selber bringt weiter vor, sie habe das Foto nicht kommerziell genutzt und betrachte das Tattoo als “Fan-Kunst”.
Sie gab an, seit über einem Jahrzehnt keine Bezahlung mehr für Tätowierungen erhalten zu haben und nur noch kostenlos Tattoos für Freunde anzufertigen.
Sedlik, ein professioneller Fotograf, argumentiert hingegen dass Von D sein Foto illegal reproduziert und es verwendet hat, um sich auf sozialen Medien zu bewerben. Wer richtig liegt – das muss nun die Jury entscheiden.
Urteil in den USA erst einmal keine direkten Auswirkungen auf Deutschland
Egal wie es ausgeht: Ein Gerichtsurteil in den USA hat erst einmal keine direkten Auswirkungen für in Deutschland tätige Tätowierer. Zudem ist das Urteil eine Einzelfallentscheidung und es kann in einem anderen Fall schon wieder ganz anders ausgehen.
Allerdings ist zu befürchten – sollte Sedlik erfolgreich sein – dass sich auch der eine oder andere Fotograf in Deutschland überlegt, ob er entsprechend tätig werden könnte.
Wir können das Foto übrigens nicht zeigen, weil wir keine Copyrightverletzung begehen möchten.
Das kopieren von Tätowierungen führt übrigens auch in der Tattoo-Szene immer zu Problemen, Stichwort: Copy-Cats. Wegen Fotografien ist in Deutschland unseres Wissens nach bislang noch niemand tätig geworden.
Fazit: Aktuell vergeht kaum ein Monat, ohne dass sich in den USA etwas tut mit gewaltigen Auswirkungen für die Tattoo-Szene:
Vor einigen Wochen berichteten wir erst über Tattoos unter Vollnarkose, letztes Wochenende über Magic Ink – eine Farbe, die unter UV-Licht sichtbar bzw. unsichtbar wird. Eines ist sicher: Es wird nicht langweilig.