Seit 01. Mai 2009 gültig: Die Tätowiermittelverordnung
Die Tätowiermittelverordnung in Deutschland ist am 01.05.2009 inkraft getreten. Diese Verordnung regelt in erster Linie die Kennzeichnung der Tätowiermittel. Gleichzeitig verbietet sie alle Inhaltsstoffe, die im Verdacht stehen gesundheitlich bedenklich zu sein. Das gilt im besonderen für Azo-Farbstoffe sowie para-Phelylendiamin.
Häufig kritisiert: Keine Positivliste für Inhaltsstoffe
Eine Positivliste für Inhaltsstoffe existiert derzeit tatsächlich nicht. Allerdings ist in der Tätowiermittelverordnung klar geregelt, welche Inhaltsstoffe in Tattoofarben nicht enthalten sein dürfen.
Kennzeichnungspflicht für Inhaltsstoffe in Tattoofarben
Um für Transparenz über die Inhaltsstoffe zu sorgen, die in Tätowiermitteln enthalten sind, gibt es Vorschriften zur Kennzeichnung. So müssen alle Stoffe, die in den Flaschen enthalten sind nach der Tätowiermittelverordnung klar gekennzeichnet sein. Dies beinhaltet auch die Herstellerangaben und das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Mitteilungspflichten in der Tätowiermittelverordnung
Einerseits muss die Möglichkeit der amtlichen Kontrolle sichergestellt werden, indem der Herstellungs- oder Einfuhrort den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder mitgeteilt wird. Darüber hinaus ist die Zusammensetzung der jeweiligen Tattoofarben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung gestellt zu werden. Das BVL wiederum stellt diese Informationen den deutschen Giftnotrufzentren zur Verfügung, die im Falle einer Gesundheitsstörung eine Empfehlung zur etwaig notwendigen Behandlung geben können. Diese Informationen können im Ernstfall von den Betroffenen selbst oder auch den behandelnden Ärzten eingeholt werden.
Darüber hinaus ist im §§ 26, 27 vom Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) klar festgehalten, dass keine Tattoofarben angemischt oder verkauft werden dürfen, die die Gesundheit möglicherweise schädigen.
Dass wir uns im Tempel München Tattoostudio seit jeher an die geltenden Verordnungen auf Bundes- und EU-Ebene halten ist für uns selbstverständlich.
Ergänzt und überlagert wird die Tätowiermittelverordnung von der europaweit geltenden REACH-Verordnung. Mit ihrem finalen Inkrafttreten wurden die erlaubten Inhaltsstoffe in den Tätowiermitteln somit weiter verschärft.